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Nach Ansicht der 10. Kammer ist das Ehepaar wegen seiner zahlreichen auswärtigen Messebesuche besonders gefährdet. Huth könnte seine Ware zwar als Wertpakete verschicken oder durch ein Bewachungsunternehmen sichern lassen, meinte das Gericht. Dies wäre jedoch nicht wirtschaftlich. Der Schmuckhändler erklärte, er besuche mit seiner Frau jährlich rund 20 Messen, vor allem in München und Berlin. Auf dem Weg dorthin mache er bei Kunden Station und biete ihnen antike Schmuckstücke und Uhren an. Deshalb könne er die Ware nicht als Wertpaket aufgeben. Es sei auch zu teuer, zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mitzunehmen. Dies fordere aber die Versicherung von ihm, wenn seine Frau und er nicht bewaffnet seien, betonte der Juwelier. Schon 1988 besaß Huth einen Waffenschein für sich und seine Frau, den die bis vor vier Jahren zuständige Polizeidirektion regelmäßig verlängerte. Dies änderte sich, als die Stadt die Aufgabe übernahm. Sie zog auch Huths Waffenbesitzkarte ein, die zum Kauf der Waffen und zum Aufbewahren in den eigenen vier Wänden berechtigt. Die Stadt will die Zahl der Waffen begrenzen und damit verhindern, dass es etwa auf offener Straße zum Schusswechsel kommt. Zudem bietet der Revolver ihrer Ansicht nach bei einem organisierten Überfall auch keinen hinreichenden Schutz. Das Gericht hatte diese Haltung, die auch die Region vertritt, bisher immer unterstützt. Lutz und Günay Huth gelten wegen ihrer Reisen jedoch als Ausnahme. Sie dürfen jetzt ihren 38er Trommelrevolver „Smith & Wesson“ und ihre Pistole der Marke Walther wieder geladen mit sich tragen. Die Berufung gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. „Eine Pistole schreckt ab“, meint Huth. „Ich bin der einzige Juwelier in der Innenstadt, der noch nicht überfallen wurde.“ Die Stadt hat etwa 20 Waffenscheine an Privatleute ausgegeben, die Region nur fünf. Von Jutta Oerding
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